Unser Mandant hatte vor dem Amtsgericht Tiergarten als Zeuge ausgesagt. Ein Freund unseres Mandanten war in diesem Strafverfahren angeklagt, in einem Club in Berlin-Prenzlauer Berg eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, indem er mit einem Glas auf einen anderen Mann einschlug. Andere Zeugen gaben an, dass sich auch unser Mandant während der Auseinandersetzung in unmittelbarer Nähe seines Bekannten aufgehalten hatte und das Geschehen somit vollständig beobachtet haben müsste. Unser Mandant sagte als Zeuge vor Gericht jedoch aus, dass er einen etwaigen Schlag durch seinen Bekannten nicht beobachtet habe. Das Amtsgericht verurteilte den Bekannten dennoch wegen gefährlicher Körperverletzung. Aufgrund dieses Ergebnisses leitete die Staatsanwaltschaft gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage ein und erhob zügig Anklage vor dem Amtsgericht.
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und beantragte dann beim Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Rechtsanwalt Dietrich konnte unter Bezugnahme auf die Ermittlungsergebnisse und die früheren Zeugenaussagen aus dem anderen Prozess herausarbeiten, dass darin zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich behauptet worden war, unser Mandant habe zum Tatzeitpunkt direkt neben seinem Bekannten gestanden. Vielmehr legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant lediglich zu Beginn der Auseinandersetzung sich in das Geschehen einmischte, sich dann jedoch mit einem anderen Beteiligten entfernte und erst später wieder auf seinen Bekannten traf. Für eine falsche uneidliche Falschaussage bestehe somit kein hinreichender Tatverdacht. Das Amtsgericht schloss sich der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich an und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Damit war das Strafverfahren gegen unseren Mandanten beendet.