Unser Mandant wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Untreue zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin soll unser Mandant, ein Berliner Vermieter, als eingesetzter Betreuer einer dementen Mieterin in deren Namen Stromlieferverträge für sich und Angehörige abgeschlossen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch Beweisschwierigkeiten, weil der Tatvorwurf zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Strafbefehls bereits 5 Jahre zurücklag und die vermeintlich Geschädigte seit vier Jahren tot war.
Rechtsanwalt Dietrich erhob deshalb gegen den Strafbefehl Einspruch.
Die nachfolgende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten führte zwar ebenfalls zu einer Verurteilung. Die Geldstrafe wurde jedoch gegenüber dem Strafbefehl bereits um zwei Drittel reduziert. Gleichwohl wollte unser Mandant eine Verurteilung nicht hinnehmen. Daher legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein und entschied, im Berufungsverfahren streitig zu verhandeln.
In der zweijährigen Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin, die aufgrund zahlreicher Anträge von Rechtsanwalt Dietrich mehrfach ausgesetzt und von neuem begonnen werden musste, ging es im Wesentlichen um die Frage, ob hinreichend sicher sei, dass die Geschädigte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromverträge bereits dement war. Unser Mandant vertrat die Ansicht, die Betreute habe ihm gegenüber erklärt, sie wolle die Begleichung der Stromrechnungen zum Dank für die langjährige Betreuung durch unseren Mandanten übernehmen.
Das Landgericht beauftragte einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zu klären, ob die Betreute aufgrund ihrer Demenz unseren Mandanten überhaupt wirksam mit dem Abschluss von Stromlieferverträgen beauftragen konnte. In einem 27-seitigen Gutachten kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Betreute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromlieferverträge stark dement und damit nicht mehr geschäftsfähig war. Dies würde die Strafbarkeit unseres Mandanten begründen.
Nach Zustellung des Gutachtens legte Rechtsanwalt Dietrich in einem eigenen Schriftsatz dar, dass der Gutachter in Wirklichkeit nicht in der Lage sei, den Demenzverlauf der Betreuten aus den Kranken- und Verfahrensakten zu rekonstruieren. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich dem Gutachter nach, an mehreren Stellen im Gutachten voreingenommen vorgetragen zu haben. Im Ergebnis lehnte er den Gutachter in der Hauptverhandlung wegen Befangenheit ab. Das Gericht kam dem nach einiger Diskussion auch nach. Da nunmehr seit Zustellung des Strafbefehls bereits über drei Jahre konfrontativer Hauptverhandlung vergangen waren, hatte das Landgericht ein Einsehen und stellte das Verfahren auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr zufrieden, dass er nun weiterhin als nicht vorbestraft gilt.