Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Berlin-Tempelhof mit seinem Auto bei Rot über eine Ampel gefahren zu sein und dadurch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (sog. Rotlichtverstoß) begangen zu haben. Nach dem Bußgeldkatalog wird diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von 90,00 € und einem Punkt sanktioniert.
Mit dem Anhörungsbogen der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Bußgeldverfahren. Nach Auswertung der Ermittlungsakte forderte Rechtsanwalt Dietrich bei der Bußgeldstelle zunächst Nachweise über die Funktionstüchtigkeit der Blitzeranlage an. Zudem stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unser Mandant auf den von dem Blitzer gemachten Fotos nicht eindeutig zu identifizieren sei und beantragte daher hochauflösende Fotos.
Die Bußgeldstelle war jedoch davon überzeugt, dass unser Mandant den Rotlichtverstoß begangen haben musste und erließ einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. Nachdem das Verfahren an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden war, wiederholte Rechtsanwalt Dietrich die Zweifel bezüglich der Beweiskraft der Blitzerfotos sowie der Messdaten und forderte ein Sachverständigengutachten über die Funktionstüchtigkeit der Ampel und der Blitzeranlage an.
Nach diesen Einwendungen von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht schließlich bereit, die ursprünglich verhängte Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu reduzieren. Dadurch entfiel auch die Eintragung eines Punktes „in Flensburg“. Weil unserem Mandanten in der Vergangenheit wegen zu vieler Punkte bereits für längere Zeit der Führerschein entzogen worden war, war er über diesen Verfahrensausgang ohne Gerichtsverhandlung sehr froh. Geradezu erleichtert war unser Mandant darüber, dass das Bußgeld im Ergebnis so gering ausfiel und er in dieser Sache weder einen weiteren Punkt noch ein befürchtetes Fahrverbot erhielt.