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Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht

24. Januar 2014: Einstellung in der Hauptverhandlung bei Vorwurf der falschen Verdächtigung

Unsere Mandantin hatte ihren damaligen Arbeitgeber und Vermieter (Hausverwalter) angezeigt, weil er ihre Wohnung rechtswidrig geräumt habe. Hintergrund dieser Räumung soll gewesen sein, dass ihr damaliger Arbeitgeber eine Beziehung zu unserer Mandantin gewünscht habe. Nachdem dieser von der Heirat unserer Mandantin erfahren habe, habe er das Arbeitsverhältnis beendet und die Wohnung durch eine Firma räumen lassen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bestritten der Arbeitgeber, die weiteren Mitarbeiter der Hausverwaltung und das Räumungsunternehmen diesen Sachverhalt. Das Räumungsunternehmen gab an, durch unsere Mandantin beauftragt worden zu sein. Deshalb leitete die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung ein und erhob Anklage. Unsere Mandantin meldete sich nach Anklageerhebung bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich zur Vorbereitung der Hauptverhandlung umfassend über den Arbeitgeber, die übrigen Mitarbeiter und das Räumungsunternehmen aufklären. Insbesondere wurde deutlich, dass die Mitarbeiter und das Räumungsunternehmen vom Arbeitgeber abhängig sind. Mit diesem Wissen konnte Rechtsanwalt Dietrich diese Personen in der Hauptverhandlung konfrontativ befragen. Nach diesen Befragungen benannte Rechtsanwalt Dietrich Familienangehörige unserer Mandantin als Zeugen. Da weitere Hauptverhandlungstermine somit nötig gewesen wären, war das Gericht bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen.

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