Unser Mandant war vor dem Amtsgericht angeklagt, zahlreiche kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos besessen zu haben. Aufgrund der großen Menge der sichergestellten Dateien drohte unserem Mandanten eine empfindliche Strafe. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht waren bereit, das Verfahren außerhalb einer Hauptverhandlung zu beenden.
Wegen des sensiblen Tatvorwurfs und der drohenden Strafe, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass es unserem Mandanten nicht auf den Inhalt der betreffenden Bilder und Videos als solchen ankam, sondern er vielmehr eine Sammelleidenschaft entwickelt hatte, die im Vordergrund stand. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte sich unser Mandant bereits in psychologische Behandlung begeben, um an seinem Verhalten zu arbeiten.
Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht schließlich davon überzeugen, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die Schuld unseres Mandanten nicht zu schwer war, sodass das Strafverfahren gegen Zahlung einer höheren Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden konnte. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass das Verfahren auf diese Weise beendet wurde.