Über die Internetplattform Facebook waren kinderpornographische Dateien hochgeladen worden. Die Auswertung der IP Adresse ergab den Internetanschluss unseres Mandanten. Deshalb erfolgte bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung, bei der auf dem Handy und dem Notebook unseres Mandanten weitere kinderpornographische Dateien aufgefunden wurden. Unmittelbar nach der Durchsuchung seiner Wohnräume nahm unser Mandant daher Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um seine Verteidigung.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, wodurch er sich einen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen konnte. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Ableistung von Therapiegesprächen einzustellen.[nbsp]
Weil unser Mandant dieser Weisung nicht vollständig nachgekommen war, wurde das Verfahren allerdings wieder aufgenommen. Diesmal war das Amtsgericht Tiergarten zunächst nicht bereit, das Verfahren nochmals einzustellen. In einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Richter konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber alle für unseren Mandanten sprechenden Gesichtspunkte ansprechen und den Richter schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen der Verbreitung, des Erwerbs und dem Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB aufgrund des mittlerweile eingetretenen erheblichen Zeitablaufs ohne eine Auflage einzustellen. Unser Mandant war angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs sehr erleichtert, dass eine erneute Gerichtsverhandlung und eine drohende Verurteilung wegen der Verbreitung, des Erwerbs und dem Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB verhindert werden konnte.