Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm vorgeworfen wurde, er habe eine Körperverletzung eine Nötigung im Straßenverkehr begangen. Hintergrund des Vorwurfs war, dass es auf einer Tankstelle in Berlin Neukölln zu einer Schlägerei gekommen war. Unser Mandant war auf der Tankstelle auf einen verfeindeten Bekannten getroffen, woraufhin er sofort begonnen haben soll, auf diesen einzuschlagen. Zeugen hatten gegenüber der Polizei ausgesagt, dass unser Mandant seinem Bekannten mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Nachdem sich die Schlägerei aufgelöst hatte, soll unser Mandant seinem Bekannten hinter her gefahren sein und mit seinem Fahrzeug vor das Fahrzeug seines Bekannten gewechselt haben, um diesen zum Anhalten zu zwingen. Anschließend soll unser Mandant erneut unvermittelt auf seinen Bekannten eingeschlagen haben. Auch hierzu gab es mehrere Zeugenaussagen. Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich daher, ihn in dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr zu verteidigen.[nbsp]
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit, alle Ermittlungsergebnisse einzusehen und auszuwerten. Anschließend wandte Rechtsanwalt Dietrich sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierfür stellte er das Geschehen am Tag des Vorfalls richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass die Aggressivität von dem Bekannten unseres Mandanten ausgegangen war und sich unser Mandant lediglich verteidigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.