Gegen unsere bereits in anderer Sache strafrechtlich in Erscheinung getretene Mandantin wurde mit Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen à 50,00 – verhängt, weil sie über einen Zeitraum von zehn Monaten mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben soll, ohne die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung abgeführt zu haben. Dadurch soll den Versicherungsträgern ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstanden sein.
Ohne strafrechtlichen Beistand hätte unsere Mandantin neben der Geldstrafe in Höhe von 7.
000,00 – auch die Verfahrenskosten zu tragen gehabt. Zudem wäre die Verurteilung ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen worden.
Unsere Mandantin beauftragte jedoch Rechtsanwalt Dietrich mit der Mandatsübernahme. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und konnte durch verschiedene Anträge und Maßnahmen die Festsetzung eines frühen Hauptverhandlungstermins verhindern. Tatsächlich gelang es dem Gericht erst sechs Monate nach Erlass des Strafbefehls einen Hauptverhandlungstermin zu vereinbaren. Unsere Mandantin war zwischenzeitlich schwanger geworden und ließ sich eine schwangerschaftsbedingte Verhandlungsunfähigkeit ärztlich attestieren. Rechtsanwalt Dietrich schlug mit Verweis auf das Attest vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das daraufhin erfolgte Angebot des Gerichts, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 7.000,00 – einzustellen, schlug Rechtsanwalt Dietrich aus und konnte dadurch erreichen, dass das Gericht die Geldauflage um weitere 4.500,00 – reduzierte. Unsere Mandantin muss nun lediglich 2.500,00 – an die Staatskasse zahlen und gilt weiterhin als nicht vorbestraft.