Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Neuruppin beschuldigt, Cannabis aus dem Ausland bestellt zu haben. Die in Frage stehende Briefsendung wurde durch einen Postbeschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Aachen beschlagnahmt. In der Postsendung, die mit der Adresse unseres Mandanten bedruckt war, fand die Staatsanwaltschaft mehrere Tüten mit Cannabis auf. Unser Mandant suchte nach einem Schreiben der Polizei Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwalt Neuruppin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft vor und konnte diese so davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis einzustellen.