Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie von der Staatsanwaltschaft Berlin des Computerbetrugs und des Ausspähens von Daten beschuldigt wurde. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, unbefugt Zugangsdaten ausgespäht zu haben, und mit diesen dann anschließend von einem fremden Bitcoin-Konto eine Überweisung zu tätigen. Die Ermittlungsbehörden sind auf unsere Mandantin gestoßen, da der Internetzugang, über den die Überweisung getätigt wurde, ihr gehört.
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten gesichtet hatte, arbeitete er die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falls heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darauf hin, dass nicht feststellbar ist, ob unsere Mandantin oder eine dritte Person den Internetanschluss benutzte. Deshalb war schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.