Unser Mandant soll am Herrentag lautstark Musik in seiner Wohnung gehört haben. Nachbarn hatten deshalb die Polizei alarmiert. Als die Polizei eingetroffen war und unseren Mandanten in seiner Wohnung aufgesucht hatte, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten, seinem Gast und den Beamten. Dabei soll unser Mandant die Beamten als „Flitzpiepen“ bezeichnet und sie aufgefordert haben, seine Wohnung zu verlassen.
Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin von den Beamten eine Strafanzeige wegen Beleidigung gefertigt. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und versuchte zunächst die Amtsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass unser Mandant die Beamten nicht beleidigt hatte. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Beamten sich geweigert hatten, unserem Mandanten ihre Dienstausweise zu zeigen. Dennoch entwarf die Amtsanwaltschaft einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Tiergarten erließ. Darin sollte unser Mandant wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 500,00 €verurteilt werden. Rechtsanwalt Dietrich legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und verfasste nochmals einem umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten, in dem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Das Gericht wollte das Verfahren aber nicht einstellen und bestimmte einen Termin zur Hauptverhandlung. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen und die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes noch einmal persönlich vorbringen. Das Gericht und die Amtsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war über dieses Ergebnis sehr erleichtert.