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Vortäuschen einer Straftat

Fachanwalt Strafrecht: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

22. August 2014: Einstellung bei Vorwurf der Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Badezimmer eines Hotels eine in einem Radio-Wecker versteckte Minikamera installiert und mit dieser über einen längeren Zeitraum mehrere weibliche Hotelgäste u. a. beim Duschen gefilmt zu haben. Nachdem einem Gast die Kamera aufgefallen war, wurde unser Mandant aufgrund des ausgewerteten Filmmaterials schnell als Hauptverdächtiger ermittelt und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Im Zuge dessen ist dann eine polizeiliche Durchsuchung seiner Wohnung durch die Staatsanwaltschaft veranlasst worden. Dabei sind auf dem Rechner unseres Mandanten mehrere Dateien mit entsprechendem Videoaufnahmen und Bildern gefunden worden. Derart unter Druck geraten, suchte unser Mandant dann die Kanzlei von Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach erfolgter Einsicht in die Ermittlungsakten umgehend Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin auf. In einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Staatsanwältin trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant den Ermittlungsbehörden seinen Rechner sowie sämtliche Datenträger mit dem Film- und Bildmaterial sofort und freiwillig ausgehändigt habe. Die Aufnahmen habe er auch nicht weitergegeben oder gar im Internet hochgeladen. Dadurch müssten die Geschädigten auch nicht mehr fürchten, dass die Videos und Bilder von ihnen weiterverbreitet werden würden. Unter der Auflage der Zahlung eines Geldbetrages an eine Opferhilfeorganisation hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten daraufhin eingestellt.

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