Unser Mandant meldete sich, nachdem bei ihm eine Wohnungsdurchsuchung wegen Verstoßes gegen das BtMG stattgefunden hatte. Hintergrund war, dass die Polizei wusste, dass unser Mandant mit Drogen handelt. Insbesondere wurden Käufer unmittelbar nach dem Erwerb von der Berliner Polizei kontrolliert. Dort hatten die Käufer unseren Mandanten als Verkäufer angegeben. Da man auch davon ausging, dass Kontakt zu – Rockern? bestand und sich in der Wohnung Waffen befinden, wurde die Wohnungstür mittels Ramme aufgebrochen und unser Mandant vorläufig festgenommen. Im Rahmen der Durchsuchung wurden Drogen in nicht geringer Menge, Bargeld und verschiedenste Waffen gefunden. Es lag somit ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Das Gesetz sieht hierfür als Straffe Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor. Problematisch war ebenfalls, dass unser Mandant bereits wiederholt, z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt war. Da unser Mandant kurzzeitig postalisch nicht zu erreichen war, wurde er auch in Untersuchungshaft genommen. Rechtsanwalt Dietrich konnte aber darlegen, dass unser Mandant versehentlich sich nicht angemeldet hatte. Deshalb wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben. In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant geläutert sei. Rechtsanwalt Dietrich stellte dar, dass unser Mandant sich aus seinem früheren Umfeld gelöst habe. Er würde selber keine Drogen mehr konsumieren und beabsichtige, zeitnah eine Umschulung aufzunehmen. Trotz der Vorstrafensituation war das Landgericht Berlin bereit, von einem minderschweren Fall auszugehen und verurteilte unseren Mandanten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Als Bewährungszeit wurde die Mindestdauer von lediglich zwei Jahren festgelegt. Bewährungsauflagen wurden nicht erteilt.