Unserem Mandanten wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vorgeworfen, auf der Plattform eBay ein iPhone verkauft und dieses nach Eingang der Kaufbetrags nicht an den Käufer versandt zu haben. Weil unser Mandant häufig den Wohnsitz wechselte, dauerte es über vier Jahre, bis der ausgefertigte Strafbefehl unserem Mandanten zugestellt werden konnte.Rechtsanwalt Dietrich argumentierte in der Hauptverhandlung, dass das Strafbedürfnis des Staates vier Jahre nach dem Vorfall kaum mehr bestehe. Auch weckte er bei Gericht und Amtsanwaltschaft Zweifel, ob unser Mandant das iPhone tatsächlich nicht versandt hatte, oder es nicht vielmehr erst beim Transport abhanden gekommen war.
Obwohl der Strafbefehl noch einen Geldstrafe in Höhe von 1.000,00 – vorgesehen hatte, einigten sich die Beteiligten auf eine Geldauflage – an eine gemeinnützige Einrichtung in Höhe von lediglich 500,00. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass er nun in Bezug auf den vorgeworfenen eBay-Betrug als unschuldig gilt und somit keinen Eintrag im Bundeszentralregister erhielt und darüber hinaus die Sanktion um die Hälfte reduziert werden konnte.