Unser Mandant wurde von seinem Nachbarn angezeigt, da er dessen Grundstück betreten haben und dessen dort befindliche Dachrinne beschädigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Cottbus leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ein. Mit der Vorladung als Beschuldigter hat unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht und ihn um rechtlichen Beistand geboten.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Ermittlungsakte, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst auf die unzähligen Auseinandersetzungen des Nachbarn mit unserem Mandanten und weiteren Nachbarn hin und legte auch dar, dass der Tatverdacht einzig auf der Vermutung und Aussage des Nachbarn beruht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.