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Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Körperverletzung

21. Juli 2016: Schwarzfahren und gefährliche Körperverletzung – niedrige Geldstrafe

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle am Görlitzer Bahnhof in Ermangelung eines gelösten Fahrausweises mit einer Bierflasche in Richtung des Kontrolleurs geschlagen zu haben, um sich der Kontrolle zu entziehen. Ein entsprechendes Verhalten ist – abgesehen vom Erschleichen von Leistungen – als versuchte gefährliche Körperverletzung mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bedroht.

Nachdem das Gericht Bedenken gegen eine Entscheidung im Strafbefehlsverfahren geäußert hatte, fand eine mündliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten statt.

In dieser wurden einige Zeugen gehört, die von der Auseinandersetzung und der Bierflasche berichteten. Dabei gelang es Rechtsanwalt Dietrich durch konfrontative Befragung, gerade im Hinblick auf den angeblichen Schlag mit der Bierflasche Widersprüche zwischen den Zeugenaussagen offenzulegen. Gerade der Kontrolleur, dessen Kleidung unmittelbar nach der Auseinandersetzung in der U-Bahn stark nach Bier roch, war ob dieses Vorgehens sehr unzufrieden. Unser Mandant war jedoch sehr erleichtert, dass nach der Beweisaufnahme die gefährliche Körperverletzung nicht hinreichend nachgewiesen war. Im Ergebnis wurde unser Mandant wegen einfacher Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen zu einer niedrigen Geldstrafe verurteilt.

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