Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges. Unser Mandant hatte gegen den seinen damaligen Vermieter einen Rechtsstreit geführt, in dem wechselseitige Ansprüche erhoben worden. Durch eine Falschberatung seitens seines damaligen Rechtsanwaltes verlor unser Mandant seine Wohnung und er wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Sein damaliger Rechtsanwalt erkannte sein Verschulden an und meldete dies seiner Haftpflichtversicherung. Abzüglich der Selbstbeteiligung wurde der Schaden durch die Versicherung erstattet. In der Zwischenzeit hatte sich unser Mandant an seinen ehemaligen Vermieter gewandt und mit diesem einen Vergleich geschlossen, der eine deutliche Reduzierung der Forderung vorsah. Insbesondere wurde in dem Vergleich auf die schlechte finanzielle Situation unseres Mandanten eingegangen. Unser Mandant hatte nicht erwähnt, dass der Schaden durch die Haftpflichtversicherung erstattet werden sollte. Schließlich wandte sich unser Mandant an seinen ehemaligen Rechtsanwalt und forderte ihn zur Zahlung des Selbstbehaltes auf, der durch den ehemaligen Rechtsanwalt auch gezahlt wurde. In dem Abschluss des Vergleichs und der Forderung der Selbstbeteiligung sah die Staatsanwaltschaft Berlin einen Betrug.
In einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass der Abschluss des Vergleichs nicht nur der schlechten finanziellen Situation unseres Mandanten geschuldet war. Vielmehr hatte unser Mandant auch auf die Durchsetzung seiner ihm gegen seinen ehemaligen Vermieter zustehenden Forderung verzichtet. Deshalb durfte unser Mandant auch den vollständigen Schadensersatz von seinem ehemaligen Rechtsanwalt fordern. Die Staatsanwaltschaft führte nach dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren wegen Betruges gegenüber seinem ehemaligen Vermieter nicht weiter fort. Es wurde aber Anklage erhoben wegen Betruges gegenüber seinem alten Rechtsanwalt. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals die rechtlichen und tatsächlichen Probleme darstellen. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.