Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihm wurde vorgeworfen, eine andere Person mit einer Metallstange beworfen und verletzt zu haben. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in seinem Fall.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wandte er sich mit einem umfassenden Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. In dem Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderem den Hintergrund des Vorfalls vor und wies insbesondere darauf hin, dass eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister den Lebensweg unseres Mandanten nachhaltig beeinträchtigen würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung, wie von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.