Gegen unsere Mandantin war ermittelt worden, weil sie von ihrem Arbeitgeber in Berlin-Lichterfelde wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt worden war. So soll sie Rechnungen ihres Arbeitsgebers ausgestellt haben, auf denen sie ihre Kontonummer anstatt die ihres Arbeitsgebers angegeben hatte. Auf diese Weise gelangte das von den Kunden geleistete Honorar auf das Konto unserer Mandantin. Dadurch entstand beim Arbeitsgeber ein Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich.
Nachdem unsere Mandantin die Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei und Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nach seiner Mandatierung beantragte dieser zunächst Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt umfassend. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Berlin ging Rechtsanwalt Dietrich vor allem auf die vielen emotionalen Belastungen unserer Mandantin zum Tatzeitraum ein. Rechtsanwalt Dietrich konnte ebenfalls den Umstand nutzen, dass der Verwaltungsapparat des Arbeitgebers unserer Mandantin nicht sorgfältig geführt worden war. Eine detaillierte Aufarbeitung der einzelnen Betrugshandlungen erschien so nicht mehr möglich. Angesichts dieser Gesamtumstände regte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an. Diese folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren ein. Unsere Mandantin war darüber im Hinblick auf die bereits erfolgte zivilrechtliche Verurteilung natürlich sehr erleichtert.