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Betrug

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

20. März 2019: Sozialleistungsbetrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch das Jobcenter Berlin Neukölln wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, weil er dem Jobcenter Berlin Neukölln die Aufnahme einer Beschäftigung nicht mitgeteilt hatte. Über einen Datenabgleich hatte das Jobcenter erfahren, dass unser Mandant Arbeitsentgelt erzielte. Hierdurch war es zu einer Überzahlung von über 2.500,00 € gekommen. Durch den Zoll wurde unserem Mandanten ein Anhörungsbogen übersandt. Aufgrund dieses Schreibens erstatte unser Mandant den überzahlten Betrag und entschuldigte sich beim Zoll für seine Nachlässigkeit.

Unser Mandant hoffte, dass sich hierdurch das Strafverfahren erledigen würde. Wie typisch in dieser Konstellation wurde das Strafverfahren nicht eingestellt. Vielmehr erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe in Höhe von fast drei Monatsgehältern verurteilt werden sollte. Unser Mandant legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wandte sich an das Amtsgericht und legte nochmals da, warum er nur nachlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt hatte. Das Gericht stellte deshalb Nachforschungen an, die aber den Sachvortrag unseres Mandanten nicht bestätigten. Deshalb wurde ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Erst jetzt wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm kurzfristig Akteneinsicht und besprach das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Sachlage mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte beide überzeugen, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von lediglich einem Monatsgehalt einzustellen. Es erfolgte somit kein Eintrag im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis.

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