Unserem Mandant wurde eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zugestellt. Dieser Anklage lag zugrunde, dass unser Mandant bei einer Verkehrskontrolle einen polnischen Führerschein vorgelegt hatte. Da unserem Mandanten wegen Drogenkonsums die deutsche Fahrerlaubnis in Deutschland in der Vergangenheit entzogen worden war, wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach der Anklageerhebung wurde Rechtsanwalt Dietrich beauftragt.
Rechtsanwalt Dietrich versuchte bereits in einem Vorgespräch den zuständigen Richter davon zu überzeugen, dass Deutschland aufgrund von europarechtlichen Vorgaben verpflichtet sei, die polnische Fahrerlaubnis anzuerkennen. Der Richter teilte diese Auffassung nicht. Es wurden dann an zwei Tagen Gerichtsverhandlungen durchgeführt, in welchen Rechtsanwalt Dietrich entsprechende Entscheidungen vorlegte. Am Ende des zweiten Hauptverhandlungstages konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich das Gericht überzeugen und unser Mandant wurde freigesprochen.