Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Diplomzeugnis einer Fachhochschule gefälscht zu haben. Unter Vorlage des gefälschten Zeugnisses habe er sich bei einem Wirtschaftsverband auf eine Stelle als Arbeitswissenschaftler beworben und sich dabei als – Diplom-Ingenieur (FH)? für Maschinenbau ausgegeben. Nachdem unser Mandant seine Tätigkeit als Arbeitswissenschaftler bereits für einige Monate aufgenommen hatte, erhielt sein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter einen Hinweises, dass etwas mit den Bewerbungsunterlagen unseres Mandanten nicht in Ordnung sein könnte. Der Wirtschaftsverband fragte daraufhin bei der Fachhochschule an, ob unser Mandant dort eine Diplom-Prüfung zum Maschinenbau-Ingenieur (FH) erfolgreich abgelegt habe. Die Fachhochschule teilte mit, dass unser Mandant dort weder Studierender gewesen sei, noch einen entsprechenden Abschluss gemacht habe. In der Folge wurde unserem Mandanten gekündigt und gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Anstellungsbetruges eingeleitet. Auf Beschluss des Amtsgerichts Hamburg wurde zudem seine Wohnung durchsucht. Daraufhin wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Hamburg dar, dass unser Mandant ungeachtet des Fehlens des Diploms durch seine sonstige Ausbildung und langjährig erworbenen Fähigkeiten für die Stelle qualifiziert war. Zudem habe unser Mandant die im Rahmen der Anstellung bei dem Wirtschaftsverband erforderliche Arbeitsleistung auch erbracht. Ein Betrug liege daher nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hat sich von dieser Argumentation überzeugen lassen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. Dadurch konnte auch erreicht werden, dass unser Mandant, der begeisterter Jäger ist, seinen Jagdschein behalten konnte. Im Falle einer Verurteilung hätte er mit dem Entzug seines Jagdscheins rechnen müssen.