Mit einer Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Von der Staatsanwaltschaft Berlin wurde ihm vorgeworfen, als Inhaber eines Kfz-Handels mehrere Fahrzeuge verkauft zu haben, obwohl er nicht die Absicht gehabt haben soll, die jeweiligen Fahrzeuge zu liefern. Die jeweils vereinbarten Kaufpreise waren an unseren Mandanten überwiesen worden, eine Lieferung war nicht erfolgt.
Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt und Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten hatte, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In einem umfangreichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses davon ausging, zur Lieferung des Fahrzeugs fähig zu sein. Unser Mandant hatte die Fahrzeuge jedoch bei einem anderen Händler bestellt und erst nach Abschluss der Kaufverträge erfahren, dass die Fahrzeuge durch den Händler nicht geliefert werden können und überdies bereits anderweitig zugelassen worden sein sollen. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem darauf hin, dass unser Mandant nicht beabsichtigt hat, die Kaufpreise ohne Gegenleistung zu behalten und die Kaufpreise inzwischen – wenn auch verspätet – vollständig zurückgezahlt. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft daher mangels Tatnachweises eingestellt.