Unser Mandant suchte die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Potsdam auf. In der Anklageschrift wurde unserem Mandanten vorgeworfen, er habe eine gefährliche Körperverletzung gemeinschaftlich begangen. Gemeinsam mit einer anderen Person soll unser Mandant einen Mann angegriffen und auf diesen eingeschlagen und eingetreten haben, wodurch dieser mehrere Tage stationär medizinisch versorgt werden musste.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akte und Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen wandte er sich mit einem Schreiben an das Amtsgericht Luckenwalde, in dem er beantragte, die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts abzulehnen. Rechtsanwalt Dietrich nutzte die zeugenschaftlichen Aussagen gezielt dazu aus, um unseren Mandanten des Tatvorwurfs zu entlasten. Er wies unter anderem darauf hin, dass sich aus den Aussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligt war, da eine Wahllichtbildvorlage im Hinblick auf unseren Mandanten nicht stattgefunden hatte. Das Amtsgericht Luckenwalde folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatnachweises ab.