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Urkundenfälschung

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

19. August 2014: Einstellung nach Trunkenheitsfahrt

Unser Mandant wurde von einem Polizisten in Zivil dabei beobachtet, wie er auf der Stadtautobahn ein Auto führte und dabei alkoholtypische Fahrfehler wie abrupte Geschwindigkeits- und Fahrbahnwechsel aufwies. Nachdem unser Mandant nach längerer Verfolgungsfahrt vom Zivilpolizisten angehalten worden war, wurde eine Blutprobe genommen, die eine erhebliche Alkoholisierung ergab. Der Führerschein wurde noch vor Ort einbehalten. Unser Mandant soll gemäß den Angaben des Polizisten darüber hinaus eingeräumt haben, zuvor im Havanna-Club einige Cocktails getrunken zu haben. Dies hätte bedeutet, dass der Mandant über einen sehr langen Zeitraum alkoholisiert gefahren wäre.

Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Mandatierung gegenüber der Amtsanwaltschaft deutlich machen, dass die Fahrfehler nicht auf die Alkoholisierung, sondern allein auf die Verfolgung unseres Mandanten durch den Zivilpolizisten zurückzuführen waren. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich zeigen, dass unser Mandant nicht im Havanna Club, sondern in der Nähe der Stadtautobahn getrunken hatte. Somit war die Dauer der Trunkenheitsfahrt deutlich kürzer als zunächst vorgeworfen. Die konkrete Angabe – Havanna Club? konnte damit erklärt werden, dass im Auto eine Rumflasche gleicher Marke aufgefunden wurde, was zu einem Missverständnis geführt haben musste.

Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich erreichen, dass das Strafverfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage eingestellt wurde. Darüber war unser Mandant sehr erleichtert, weil im Falle eine Verurteilung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr gedroht hätte. Auch wäre die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen und eine Sperre für eine Neuerteilung eingetragen worden.

Durch die Verfahrenseinstellung konnte unser Mandant am nächsten Tag seinen Führerschein in Empfang nehmen und gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

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