Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl erlassen. In dem Strafbefehl wurde unserem Mandanten vorgeworfen, in Berlin Wilmersdorf den Anordnungen von Polizeibeamten nicht nachgekommen zu sein. Auch nach einem erteilten Platzverweis soll er Maßnahmen der Polizei gestört haben. Als er daraufhin festgenommen werden sollte, soll unser Mandant die Polizeibeamten geschlagen und getreten haben. Auch soll er „Ihr scheiß Polizisten“ gerufen haben. Im Strafbefehl wurde deshalb eine Geldstrafe gegen unseren Mandanten festgesetzt.
Zunächst hatte sich unser Mandant selbst gegen die Vorwürfe verteidigt. Insbesondere hatte unser Mandant auch noch selbst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und nochmals seine Sicht der Dinge dargelegt. Erst mit der Ladung zur Hauptverhandlung meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb kurzfristig Akteneinsicht und fertigte einen Schriftsatz, in welchem er sich mit der rechtlichen Bewertung auseinandersetzte. In der angesetzten Verhandlung vertiefte Rechtsanwalt Dietrich nochmals bereits aufgeworfene tatsächliche und rechtliche Probleme, so dass schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit waren, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.