Das Amtsgericht Tiergarten hatte nach Zustellung einer Anklageschrift unsere Mandantin zur Hauptverhandlung wegen Geldwäsche geladen. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, als Finanzagent ihr Konto zur Verfügung gestellt zu haben. Es sollen ca. 10.000 € auf ihrem Konto eingegangen sein. Dieser Betrag wurde unverzüglich nach Eingang weitergeleitet. Das Geld stammte aus Straftaten. Es sollen Internetkonten von Geschädigten gehackt und von dort die Überweisungen vorgenommen worden sein. Unsere Mandantin hatte gegenüber der Polizei und dem Gericht mitgeteilt, dass sie das verwendete Zielkonto nicht kennen würde. Da das Zielkonto aber unter den Personaldaten unserer Mandantin eröffnet worden ist, ging die Staatsanwaltschaft Berlin von einer Schutzbehauptung aus und erhob Anklage.