Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in welchem ihm vorgeworfen wurde, in einem Wohnhaus eine andere Mieterin mit der Äußerung, sie und ihre Kinder umzubringen, bedroht zu haben. Rechtsanwalt Dietrich erhob gegen den Strafbefehl Einspruch. In der Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Er legte dar, dass es wiederholt zu Streitigkeiten zwischen der Anzeigenerstatterin und unserem Mandanten gekommen war. Der angeklagte Sachverhalt sei erfunden und die Anzeige lediglich aus Rache erfolgt. In der Vernehmung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Deshalb wurde unser Mandant schließlich freigesprochen.