Manchmal unterlaufen auch den Justizbehörden Fehler. Ziemlich ärgerlich sind solche Fehler, wenn gänzlich unschuldige Personen auf einmal als Beschuldigte mit einem Ermittlungsverfahren belegt werden. Dieses Schicksal wiederfuhr auch unserer Mandantin. Sie erhielt von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigte wegen Schwarzfahrens. Insgesamt soll sie drei Mal die U-Bahnlinie U1 in Berlin ohne gültigen Fahrausweis genutzt haben.
Da unsere Mandantin tatsächlich aber nicht ohne gültigen Fahrausweis gefahren war, wandte sie sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und schilderte ihm die Situation in einem Erstgespräch. Sie konnte durch Zeitkonten ihres Arbeitgebers belegen, dass sie zu den vermeintlichen Tatzeiten häufig bei der Arbeit war. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich sofort als Verteidiger an. Noch bevor Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte einsehen konnte, erhielt unsere Mandantin mehrere Schreiben eines von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) beauftragten Inkassounternehmens, in denen sie aufgefordert wurde, jeweils ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Rechtsanwalt Dietrich handelte umgehend und machte die BVG in einem Schriftsatz darauf aufmerksam, dass anscheinend eine unbekannte Person die Personalien unserer Mandantin verwendet. Somit konnte Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin zunächst vor einer Vollstreckung durch die BVG bewahren. Als Rechtsanwalt Dietrich dann schließlich die Ermittlungsakte bekam, konnte er das Missverständnis endgültig aufklären. Denn aus der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die beim Schwarzfahren angetroffene Person zwar denselben Namen, nicht aber dieselbe Adresse und Ausweisnummer wie unsere Mandantin hatte. Rechtsanwalt Dietrich beantragte sofort die Einstellung des Verfahrens gegen unsere Mandantin bei der Amtsanwaltschaft Berlin. Das Verfahren wurde eingestellt und unsere Mandantin konnte sich freuen, endlich keine Angst mehr vor Schreiben der Polizei oder des Inkassounternehmens haben zu müssen.