Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetruges in Höhe von 5000 Euro geführt.[nbsp]
Unsere Mandantin hatte dem Jobcenter Dahme-Spreewald in Königs Wusterhausen nicht mitgeteilt, dass sie nach Berlin gezogen sei. Auch nachdem sie bereits in Berlin lebte, hatte sie beim Jobcenter in Königs Wusterhausen einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt. Insgesamt hatte unsere Mandantin Leistungen in Höhe von fast 5.000 € zu Unrecht erhalten. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unserer Mandantin gehandelt habe. Auch sei sie von ihrem damaligen Lebensgefährten unter Druck gesetzt worden. Mittlerweile hatte unsere Mandantin begonnen, den Schaden in kleinen Raten an das Jobcenter Dahme-Spreewald zurückzuzahlen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen war deshalb bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen. Für einen Sozialleistungsbetrug sieht § 263 StGB als Strafmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.