Loading...

Alkohol / Drogen am Steuer

Fachanwalt Strafrecht: Drogenstrafrecht

17. September 2014: Handel mit Drogen – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde durch einen Bekannten bei der Berliner Polizei angezeigt, als Dealer Speed zu verkaufen. Der Bekannte machte detaillierte Angaben zu den angeblichen Drogengeschäften. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Im Anschluss an die genommene Akteneinsicht erörterte Rechtsanwalt Dietrich den Sachstand mit unserem Mandanten. Hierbei konnte das Motiv des Bekannten an der Falschaussage herausgearbeitet werden. Rechtsanwalt Dietrich legte dann in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin zunächst die Widersprüche in der Ermittlungsakte dar. Weiterhin ging er in diesem Schreiben auf das Motiv der Falschbelastung ein. Aufgrund dieser Einlassung wurde das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt.

To top