Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde Vorgeworfen mit einer Frau, die er über einen Escort-Service kennenlernte, vergewaltigt zu haben. Diese sagte aus, dass unser Mandant mit ihr Geschlechtsverkehr hatte während die schlief. Außerdem soll er davon Aufnahmen gemacht haben, mit derer Veröffentlichung er anschließend gedroht haben soll. Diese reichte sie bei ihrer Anzeige mit ein.
Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen. Bei der Auswertung des Videos gab es Hinweise darauf, dass die Frau nicht schlief, wodurch Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an ihrer Aussage erregen konnte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.