Als unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich aufsuchte, war bereits ein Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Cottbus anberaumt worden. Unser Mandant war von der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt worden. So wurde ihm vorgeworfen, während eines Krankentransports den neben ihm sitzenden Rettungssanitäter ins Gesicht geschlagen zu haben. Weiterhin soll unser Mandant dann die hintere Scheibe des Rettungswagens mit seinen blanken Füßen herausgetreten haben und aus dem Fahrzeug gesprungen sein.
Rechtsanwalt Dietrich reagierte angesichts des fortgeschrittenen Verfahrensstands sofort. Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Erhalt wertete er diese sorgfältig aus und verfasste einen umfassenden Schriftsatz. Darin regte er an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete dabei besonders die Tatsache heraus, dass sich unser Mandant unter Einfluss von Drogen befand und seine Handlungen deshalb nicht mehr kontrollieren konnte. Unser Mandant hatte halluzinogene Pilze im Rahmen eines Musikfestivals zu sich genommen. Die Wirkung zeigte sich darin, dass unser Mandant dachte, verfolgt zu werden und teilweise Todesängste hatte. Insbesondere hob Rechtsanwalt Dietrich dabei die Widersprüchlichkeit des Verhaltens unseres Mandanten hervor. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft deutlich, wie leid der Vorfall unserem Mandanten tut. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Wiedergutmachung des Schadens durch Zahlung der Reparationskosten für das kaputte Fenster durch unseren Mandanten bezahlt wurde. Das Amtsgericht Cottbus war von den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs überzeugt und stellte das Verfahren noch vor der eigentlichen Hauptverhandlung gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Nach über zwei Jahren Verfahrensdauer war unser Mandant dementsprechend sehr froh, dass sich das Verfahren und die damit verbundenen Sorgen erledigt hatten.