Unser Mandant soll im Internet gezielt nach kinderpornografischen Schriften gemäß §[nbsp]184b[nbsp]StGB gesucht und solche auf seinem Rechner abgespeichert haben. Da die Staatsanwaltschaft Cottbus daher gegen ihn wegen des Erwerbs und Besitzes dieser Dateien ermittelte, beauftrage unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht und Auswertung dieser, verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus, in welchem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Er verwies insbesondere auf die vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien und betonte auch das kooperative Verhalten unserer Mandanten während der Durchsuchung seiner Wohnung. Auch trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant keinerlei Drittschäden angerichtet habe, da er die Schriften weder verbreitet noch anderen Personen zugänglich gemacht hatte. Die Staatsanwaltschaft Cottbus stimmte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen war unser Mandant hierüber sehr erleichtert.