Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Fahrerflucht. Ihm wurde vorgeworfen, mit seinem PKW beim Rückwärtsfahren ein Oldtimermotorrad beschädigt zu haben. Nach Zeugenaussagen hatte sich unser Mandant, obwohl er den Unfall bemerkt hatte, unerlaubt vom Unfallort entfernt (Fahrerflucht). Zunächst wollte sich unser Mandant schriftlich an die Polizei wenden. Auf Ratschlag eines Freundes suchte er aber Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach erfolgter Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der Staatsanwaltschaft Schwerin. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass es der Staatsanwaltschaft aufgrund des damals bestehenden Beweisergebnisses nicht leicht fallen würde, nachzuweisen, dass unser Mandant das Fahrzeug geführt habe. Es standen aber noch weitere Zeugenaussagen aus. Aufgrund der Ungewissheit war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen Schadenswidergutmachung einzustellen. Aufgrund einer begangenen Fahrerflucht hätte die Haftpflichtversicherung unseres Mandanten bei diesem als Versicherungsnehmer den verauslagten Schadensbetrag auch ohne die Auflage zurückfordern können. Aufgrund der Schadenshöhe hatte ein Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg gedroht.