Unser Mandant wurde in der Vergangenheit bereits wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch in dem vorliegenden Fall wurde unser Mandant wegen besonders schweren Betruges beschuldigt. Es soll hierbei ein Schaden von über 40.000,00 € entstanden sein.
Gemeinsam mit einer Mitbeschuldigten soll unser Mandant bei verschiedenen Unternehmen Waren mit der Absicht, die anfallenden Kosten nicht zu entrichten, bestellt haben. Dies soll sich wiederholt ereignet haben, weshalb die Staatsanwaltschaft Rostock zudem eine gewerbsmäßige Tatbegehung der Beschuldigten angenommen hatte. Angesichts der Schwere des Tatvorwurfs und seiner einschlägigen Vorstrafe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich regte gegenüber der Staatsanwaltschaft Rostock die Einstellung des Verfahrens im Wege einer Wiedergutmachung des entstandenen Schadens an. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich mehrmals an die Staatsanwaltschaft gewandt hatte, war diese schließlich bereit, das Verfahren gegen Rückzahlung des entstandenen Schadens an die Unternehmen einzustellen. So war es möglich, eine weitere Verurteilung und einen Bewährungsbruch zu verhindern.