Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage wegen Nötigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Missbrauch von Notrufen und Hausfriedensbruch erhoben.
Der Anklage lagen zwei Sachverhalte zugrunde. Beim ersten Vorfall hatte unser Mandant zunächst mit einem Baseballschläger eine Kellnerin genötigt, ihren Chef in die Kneipe zu bestellen. Beim Eintreffen des Chefs soll unser Mandant versucht haben, den Chef mit dem Baseballschläger zu schlagen. Unser Mandant wurde durch mehrere Personen überwältigt und schließlich der Polizei übergeben.
Beim zweiten Vorfall soll unser Mandant ohne Grund den Notrufschalter im öffentlichen Nahverkehr betätigt haben. Trotz Aufforderung, den Bahnhof zu verlassen, hat sich unser Mandant nicht entfernt und wurde schließlich von der Polizei mitgenommen.
Unser Mandant wurde bereits seit 2005 zehn Mal strafrechtlich, insbesondere wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wiederholt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte bereits mehrmals im Gefängnis gesessen. Aktuell stand unser Mandant wegen Körperverletzung unter Bewährung. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, den Tatkomplex BVG aufgrund der zu erwartenden Strafe wegen des Kneipenfalles einzustellen. Im Kneipenfall gab Rechtsanwalt Dietrich die Erklärung ab, dass unser Mandant mit dem Baseballschläger niemanden schlagen, sondern nur drohen wollte. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich wegen Nötigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Strafe konnte aufgrund des Vorlebens nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant in der letzten Zeit stabilisiert habe. Insbesondere habe er nun eine Festanstellung und eine neue Lebenspartnerin. Das Landgericht war deshalb bereit, die verhängte Strafe zur Bewährung auszusetzen.