Rechtsanwalt Dietrich konnte einer jungen Frau helfen, die in der Filiale eines großen Kaufhauses Bekleidung im Wert von fast 1.500 – entwendet haben soll.
Unsere Mandantin war von zwei Ladendetektiven dabei beobachtet worden, wie sie mit mehreren Bekleidungsgegenständen eine Umkleide aufgesucht und die Kabine mit gefüllten Plastikbeuteln wieder verlassen hatte.
Die Ladendetektive hatten unsere Mandantin dann ins Büro des Kaufhauses gebeten.
Nach Aussage der Detektive hatte sich herausgestellt, dass aus den Bekleidungsstücken zudem die Sicherheitsetiketten entfernt worden waren. Durch die herbeigerufene Polizei sind dann bei unserer Mandantin eine Warenentsicherungszange und ein Seitenschneider gefunden worden.
Rechtsanwalt Dietrich konnte der Amtsanwaltschaft ein positives Bild von unserer Mandantin vermitteln. Aufgrund seiner Schilderung der besonderen Lebensumstände unserer Mandantin war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung einzustellen und somit eine Verurteilung unserer bislang straffrechtlich nicht in Erscheinung getreten Mandantin erfolgreich abwenden.