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Räuberische Erpressung

Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung

15. September 2021: Strafverfahren wegen räuberischer Erpressung mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen räuberischer Erpressung. Gemeinsam mit zwei anderen Personen soll er einen Mann mit einem Messer bedroht und von diesem Kopfhörer und verschiedene Wertgegenstände gefordert haben. Die Polizei kam auf unseren Mandanten als Beschuldigten, da der Geschädigte bei der Wahllichtvorlage angab, unser Mandant könnte bei der Tat beteiligt gewesen sein.

Unser Mandant suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Berlin auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wandte sich dann mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben zunächst darauf hin, dass sich nicht nachweisen lasse, dass es sich bei den bei der Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmten Kopfhörern tatsächlich um die Kopfhörer des Geschädigten handelt. Außerdem verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die widersprüchlichen Aussagen des Geschädigten und zog zudem die Wiedererkennung unseres Mandanten durch den Geschädigten bei der Wahllichtvorlage in Zweifel. Dieser war sich unsicher gewesen, welche Rolle der von ihm vermeintlich wiedererkannte Täter gehabt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweis ein

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