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Betäubungsmittelstrafrecht

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

15. März 2019: Verstoß gegen das BtMG – Geldstrafe trotz Vorstrafen

Im Bundeszentralregister unseres Mandanten sind 14 Einträge vorhanden. Es gibt insbesondere Vorstrafen wegen Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Computerbetruges und Betruges. Aufgrund er zahlreichen Vorstrafen ist unser Mandant bereits zu längeren Haftstrafen verurteilt worden. Unmittelbar nach seiner letzten vorzeitigen Haftentlassung ist unser Mandant beobachtet worden, wie er gemeinsam mit einem Bekannten zu einem Drogendealer mit dem PKW in Berlin Schöneberg fährt, kurz aussteigt, Kokain erwirbt und dann weiterfährt.

Nach seiner abgesetzten Kontrolle durch die Polizei wurde die Hälfte des erworbenen Kokains bei unserem Mandanten und die andere Hälfte beim Beifahrer aufgefunden. Unser Mandant hatte unmittelbar gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er das Kokain gekauft und dann die eine Hälfte verabredungsgemäß seinem Bekannten gegeben habe. Das Geld habe er bereits vorher von seinem Bekannten erhalten. Die Staatsanwaltschaft klagte deshalb unseren Mandanten wegen Erwerbs und Abgabe von Betäubungsmitteln an. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Plädoyer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass eine Abgabe nicht vorliegen würde, da der Erwerb der Drogen gemeinschaftlich mit dem Bekannten erfolgt sei. Auch habe unser Mandant durch sein Geständnis gegenüber der Polizei Aufklärungshilfe in dem Verfahren gegen den Dealer geleistet. Deshalb beantragte Rechtsanwalt Dietrich lediglich die Verhängung einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Rechtsanwalt Dietrich vermutete, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sein würde. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich vorsorglich Berufung ein. Tatsächlich verfolgte die Staatsanwaltschaft Berlin ihr Ziel der unbedingten Freiheitsstrafe auch im Berufungsverfahren weiter. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft zu einer wechselseitigen Berufungsrücknahme überzeugen. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ist somit rechtskräftig.

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