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Urkundenfälschung

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht

15. August 2014: Einstellung bei Unfallflucht und Fremdschaden von über 2.000,00 –

Unsere Mandantin hatte beim Ausparken in Schönefeld ein anderes Fahrzeug beschädigt und ist im Anschluss daran weggefahren. Aufgrund von Zeugenaussagen konnte unsere Mandantin als Fahrerin und damit als Beschuldigte der Fahrerflucht ermittelt werden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach der Mandatierung zunächst Akteneinsicht und regte im Anschluss daran eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Aufgrund einer Vorstrafe wegen Körperverletzung und des hohen Fremdschadens lehnte die Staatsanwaltschaft Cottbus diese Anregung ab. Sie beantragte vielmehr die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO. Mittlerweile waren bereits einige Monate vergangen. Das als Ermittlungsrichter zuständige Amtsgericht Cottbus lehnte die vorläufige Entziehung ab. Zunächst war der eingetretene Zeitablauf ein Umstand, der die vorläufige Entziehung nicht mehr rechtfertigen würde. Darüber hinaus war das Amtsgericht Cottbus der zutreffenden Auffassung, dass die bisherige Grenze eines Fremdschadens von ca. 1.200,00 – als Grundlage einer Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr zeitgemäß ist. Die Staatsanwaltschaft Cottbus erhob hierauf Anklage vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen. In einem Vorgespräch kurz vor der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Königs Wusterhausen und die Staatsanwaltschaft überzeugen, das Verfahren nun doch gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Verkehrswacht einzustellen. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert. Der Erhalt des Führerscheins war unserer Mandantin sehr wichtig.

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