Unsere bereits in anderer Sache zu Freiheitsstrafe verurteilte Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, sie habe in einer Filiale der Bekleidungsfirma Hennes & Mauritz mehrere Kleidungsstücke sowie einen Kassenbon vom Vortag, dessen aufgelistete Warennummern mit den an den Kleidungsstücken angebrachten Etiketten übereinstimmten, zum Umtausch gegen Geld vorgelegt.
Dabei soll jedoch der Mitarbeiterin von Hennes & Mauritz aufgefallen sein, dass die vorgelegten Kleidungsstücke nicht der aktuellen Kollektion entstammten und mindestens zwei Jahre alt seien.
Unsere Mandantin räumte sodann gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten ein, die Etiketten von am Vortrag erworbenen Kleidungsstücken an vor mehreren Jahren erworbenen Kleidungsstücken befestigt zu haben. Auf diese Weise wollte sie sich der alten Kleidungsstücke entledigen, den Kaufpreis der am Vortag erworbenen Kleidungsstücke erstattet bekommen und gleichzeitig die neuen Kleidungsstücke behalten. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug und Urkundenfälschung strafbar. Beide Tatbestände sind jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bewehrt.
Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei, nachdem ihr die Anklageschrift zugestellt worden war. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht Tiergarten auf. In einer ausführlichen Einlassung schilderte er plastisch die Umstände der Tat. Er führte insbesondere aus, die Mandantin sei mit einem psychisch kranken Mann verheiratet und dadurch erheblich belastet. Auch die Geschehnisse in der Hennes & Mauritz – Filiale seien auf eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Ehemann zurückzuführen gewesen. Ferner verwies Rechtsanwalt Dietrich auf eine schriftliche Entschuldigung unserer Mandantin gegenüber Hennes & Mauritz. Nach alldem sei eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage ein geeigneter Weg der Verfahrenserledigung. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein. Unsere Mandantin musste somit nicht vor Gericht erscheinen und gilt trotz ihres Geständnisses weiter als unschuldig.