Unser Mandant erhielt vom Amtsgericht einen Strafbefehl, in dem er wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant soll bei Straßenbauarbeiten seine Werkzeuge auf ein fremdes Auto abgelegt haben, sodass dieses zerkratzt wurde. Zur Überzeugung des Gerichts stand fest, dass unser Mandant den aufgebrachten Fahrzeughalter später fremdenfeindlich beleidigt und mit seiner Schubkarre am Bein verletzt hat.Rechtsanwalt Dietrich erhob sofort Einspruch gegen den Strafbefehl und beantragte Akteneinsicht. Anschließend gelang es Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an das Gericht die Vorwürfe gegen unseren Mandanten abzuschwächen.
Beim Lesen der Akte hatte Rechtsanwalt Dietrich festgestellt, dass sich die Vorwürfe lediglich auf Aussagen von Zeugen stützten, die im Lager des Anzeigenden standen. Die Beinverletzung des Fahrzeughalters war nicht ärztlich dokumentiert worden. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass der Fahrzeughalter aggressiv und provozierend auf unseren Mandanten eingeredet hatte. Im Verlauf des hochkochenden Streits sei die Schubkarre berührt worden.
Obwohl bereits ein Strafbefehl erlassen worden war, zeigte sich das Gericht nach der Stellungnahme von Rechtsanwalt Dietrich bereit, seiner Anregung zu folgen und das Verfahren einzustellen. Unser Mandant – spendete? im Gegenzug einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung.