Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unser Mandant soll einen Bewohnerparkausweis manipuliert haben. So soll er das Gültigkeitsdatum des Ausweises verfälscht haben.
Während einer routinemäßigen Kontrolle in Berlin-Mitte fiel dem Ordnungsamt auf, dass das Gültigkeitsdatum auf den Anfang des Monats datiert war. Üblich ist hingegen, dass Bewohnerausweise bis zum Ende eines jeden Monats gültig sind. Als nächstes wurde die zum Parkausweis gehörende Vignette überprüft. Die Prüfung zu dieser Vignette verlief negativ. Sie war mithin vom Bezirksamt nicht ausgestellt worden. Daraufhin wurde ein Strafantrag gegen den Halter des Fahrzeugs, unseren Mandanten, gestellt. Mit dem Anhörungsbogen der Polizei wandte sich unser Mandant dann an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte dabei insbesondere den Tatnachweis gegenüber unserem Mandanten in Frage. Weiterhin streute Rechtsanwalt Dietrich Zweifel, inwiefern unser Mandant das Auto genutzt hatte. Unser Mandant war während der Feststellung der Unregelmäßigkeiten am Parkausweis nicht angetroffen worden. Nach diesen Einwendungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.