Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der Bundesautobahn A100 in Berlin die zulässige Geschwindigkeit um 24 km/h überschritten zu haben. Der Halter des Tatfahrzeuges hatte gegenüber der Polizei unseren Mandanten als Fahrer benannt. Ein Abgleich des Blitzfotos mit dem beim Einwohnermeldeamt hinterlegen Foto unseres Mandanten bestätigte nach Auffassung des Polizeipräsidenten Berlin die Angaben des Halters. Deshalb wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, in welchem ein Bußgeld in Höhe von 80,00 – festgesetzt wurde. Dieses Bußgeld hätte zu einem Punkt im Fahreignungsbewertungssytem in Flensburg geführt.
Aufgrund einer Empfehlung seiner Rechtsanwältin meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf verschiedene Mängel im Messvorgang hinweisen. Auch zweifelte er die Qualität des Blitzfotos an. Das Blitzfoto hatte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht die Qualität, um sicher einen Fahrer zu bestimmen. Der in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten vernommene Halter konnte sich nicht mehr zuverlässig an den Vorfall erinnern. Das Gericht schloss sich schließlich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein.