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Betrug

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Btm

14. Juli 2014: Einstellung bei Verstoß gegen das BtMG – illegaler Besitz von Drogen (MDMA)

Unser Mandant wurde von einer Anwohnerin dabei beobachtet, wie er zwei Päckchen MDMA (Methamphetamine) vor herbeieilenden Polizeibeamten in einem nahen Grünstreifen versteckt haben soll. Nachdem die Polizisten darauf aufmerksam gemacht worden waren, fanden sie im Grünstreifen tatsächlich zwei Päckchen mit kristallinem Pulver. Das Landkriminalamt stellte fest, dass es sich dabei um MDMA handelte.

MDMA ist derzeit eine der beliebtesten – Partydrogen? und in der Szene – nach Speed – die am zweithäufigsten konsumierte Droge. Bereits der Besitz von MDMA wird jedoch mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich beauftragt hatte, nahm dieser Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf. Rechtsanwalt Dietrich zog zunächst die Angaben der siebzigjährigen Anwohnerin aufgrund deren hohen Alters in Zweifel. Außerdem konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf mehrere Abschnitte der Ermittlungsakte glaubhaft darlegen, dass unser Mandant auf dem Grünstreifen keine Drogen abgelegt hatte, sondern lediglich seine Brille suchte. Darüber hinaus äußerte er begründete Zweifel darüber, dass es sich bei den vom Landeskriminalamt untersuchten Päckchen überhaupt um jene handelte, die die Polizisten auf dem Grünstreifen auffanden, da die Anwohnerin den MDMA-Päckchen eine andere Farbe zugeschrieben hatte.

Nach alldem war die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.

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