Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, gegen das Gesetz über explosionsartige Stoffe (SprengG) verstoßen zu haben, indem sie pyrotechnische Gegenstände aus Polen bestellte. In der vom Zollfahndungsamt kontrollierten Sendung mit der Adresse unserer Mandantin, befanden sich mehrere Raketen sowie Feuerwerksbatterien. Erschrocken über das Schreiben vereinbarte unsere Mandantin sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.
In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf die fehlerhaft gemachten Angaben hin und konnte so Zweifel daran erwecken, dass unsere Mandantin diese Sendung bestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein.