Unser Mandant war in einem Baumarkt in Berlin-Wedding von einem Ladendetektiv dabei beobachtet worden, wie er ein Werkzeug in den Ärmel seiner Jacke steckte. Als er von dem Ladendetektiv dazu aufgefordert wurde, mit in das Büro zu kommen, soll unser Mandant das Werkzeug schlagartig weggeschmissen und die Flucht ergriffen haben. Das Bauhaus erstattete im Anschluss Anzeige wegen Ladendiebstahls.[nbsp]
Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem gegen ihn geführten Verfahren wegen Ladendiebstahls. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Amtsanwaltschaft Berlin daraufhin als Verteidiger an. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an die Amtsanwaltschaft Berlin und argumentierte für die Einstellung des Verfahrens. Hierfür verwies er auf die geringe Schuld unseres Mandanten und sein kooperatives Verhalten in der polizeilichen Befragung. Auch sei der fehlende Schaden des Bauhauses zu berücksichtigen, da das Werkzeug unbeschädigt im Bauhaus zurückgeblieben war. Die Amtsanwaltschaft Berlin war daher bereit, das Verfahren anregungsgemäß ohne eine Geldauflage einzustellen.[nbsp][nbsp]