Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Sachbeschädigung. Unser Mandant soll sich mit einer anderen Person gestritten haben und danach auf die Motorhaube von dessen Auto geschlagen und dadurch eine Delle verursacht haben.
Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Er wandte sich daher an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schreiben zunächst vor, dass die Zeugen des Vorfalls zu diesem keine näheren Angaben hatten tätigen können. Auch wies er darauf hin, dass eine Sachbeschädigung grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt wird und dass der vermeintlich Geschädigte vorliegend auf einen solchen Strafantrag verzichtet hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.