Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet hatte. Er soll ein gestohlenes Handy über eBay Kleinanzeigen verkauft haben. Der Käufer des Handys hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass er das Handy samt Lieferschein an der Adresse unseres Mandanten abgeholt hatte. Bei der Überprüfung des Lieferscheins war ihm dann aufgefallen, dass die Adresse übermalt worden war. Da er den dort vermerkten Empfänger dennoch erkennen konnte, rief er den Empfänger an und fand auf diesem Wege heraus, dass das Handy eigentlich an diesen hätte geliefert werden sollen und somit gestohlen worden sein muss. Da der Käufer bei der Übergabe des Handys auch ein Foto von dem Klingelschild unseres Mandanten angefertigt hatte, ging die Polizei davon aus, dass es sich dem Verkäufer um unseren Mandanten handelt.[nbsp][nbsp]
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft Berlin Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung des Akteninhalts wandte Rechtsanwalt Dietrich sich dann mit einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Hehlerei einzustellen. In dem Schreiben konnte Rechtsanwalt Dietrich alle für unseren Mandanten sprechenden Umstände darlegen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass nicht ausgeschlossen ist, dass die Übergabe des Handys nicht von unserem Mandanten, sondern von einer anderen Person unter der Verwendung der Legende von unserem Mandanten vorgenommen wurde. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Hehlerei daher mangels Tatnachweis einstellen.